Stererrecht
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Steuerrecht
Was sollte geändert werden?
Welche Verpflichtungen haben wir z. Z. noch?
Wer will schon gerne Steuern bezahlen? Oft werden unsere Steuern im Ausland eingesetzt und sind dann für uns nicht mehr nutzbar. D. Trump will mit dem Thema ein Alleinstellungsmerkmal setzen. Alles was nicht für das Volk dienlich ist, wird gestrichen. D. Trump meint, da dabei Milliarden USD Schlupflöcher mit unbekannten Zielen verschwinden, könnte die Steuerzahlung für die Arbeitnehmer bald abgeschafft werden.
Wenn ihm das gelingt, wird in den USA die Wirtschaft angekurbelt. Für die Länder der EU, besonders Deutschland, wäre es dann ein Armutszeugnis so ein Ergebnis nicht zu erarbeiten.
Wer zahlt z. Z. welche Steuern?
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer, die Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber im Namen der jeweiligen Mitarbeitenden an das zuständige Finanzamt weiterleiten.
Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer, die Sie ermitteln, wenn Sie die Lohnabrechnung erstellen. Sie wird nur bei abhängig Beschäftigten erhoben und ihre Höhe ist an die Höhe des Lohns und die persönlichen Verhältnisse der jeweiligen Arbeitnehmenden angepasst.
Reicht der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nach Ende des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, rechnet dieses die geleistete Lohnsteuer auf die endgültig ermittelte Höhe der Einkommensteuer an. Übersteigt die Steuerschuld die über die Lohnsteuer geleisteten Vorauszahlungen, sind Arbeitnehmende verpflichtet, die Restsumme nachzuzahlen. Fällt die Einkommensteuer niedriger aus als die Vorauszahlung über die Lohnsteuer, erhalten Arbeitnehmende die zu viel gezahlte Steuer zurück.
Um sich den Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer ganz einfach zu merken, könnte man also sagen, dass die Einkommensteuer jährlich und die Lohnsteuer monatlich zu entrichten ist.
Höhe der Strafen bei Steuerhinterziehung
Auch für das Thema Steuerzahlung hat der Gesetzgeber Gesetze vorgegeben und bei Verstößen auch Strafen vorgesehen. Wer sich mit dem Thema nicht viel Arbeit machen will, geht ins Büro einer Steuerberatung und lässt von dort aus alles erledigen. Die Jahresgebühr der Steuerberatung darf auch von den zu versteuernden Beträgen abgeschrieben werden. Als Abschluss dieser Seite folgen anschließend die vielen steuerrechtlichen Themen und Höhe der Strafen.
Arbeitnehmerveranlagung
Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen wertvolle Informationen bieten, die Ihnen als Arbeitnehmer oder ehemaliger Arbeitnehmer in weiterhelfen können. Nicht nur zur Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich "Steuerausgleich" oder "Jahresausgleich" genannt), zu Steuerbegünstigungen und Werbungskosten sondern auch viele weitere Tipps, die Sie dabei unterstützen sollen unser Steuersystem besser zu verstehen.
Viele weitere nützliche Hinweise zur Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung finden Sie im Steuerbuch: https://ogy.de/tbkf
Steuern
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, braucht der Staat Einnahmen. Zu diesem Zweck erhebt er Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Pflicht, im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Gesetze ihren Anteil zur Finanzierung öffentlicher Leistungen beizutragen - auch dann, wenn sie nicht unmittelbar selbst in den Genuss der Leistungen kommen oder kommen wollen.
Die Steuerverwaltung trägt die Verantwortung für die Erhebung der bundesrechtlich geregelten Abgaben und Beiträge und sichert so die Finanzierung aller staatlichen Aufgaben und Ausgaben. Nach dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung stellt sie die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb in der Wirtschaft sicher und unterstützt Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen in ihren Abgabenangelegenheiten.
Für konkrete Auskünfte in Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an die zu diesem Zweck eingerichtete Hotline für Privatpersonen unter 050 233 233 (für Unternehmen unter 050 233 333) oder persönlich an ein Infocenter in Ihrer Nähe.
Bundesministerium für Finanzen: https://ogy.de/jou6
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